Wenn Sie wissen möchten, ob die geplante Maßnahme in Ihrem Versicherungsschutz enthalten ist und in welcher Höhe wir uns an den Kosten beteiligen, reichen Sie uns Ihren Heil- und Kostenplan ein.
Gut zu wissen:
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, erfolgt die Übermittlung des Heil- und Kostenplanes an Ihre gesetzliche Krankenversicherung direkt über den Zahnarzt. Sie erhalten anschließend eine Bestätigung Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung über die Höhe des Festzuschusses. Wenn Sie eine Zahn-Zusatzversicherung haben, benötigen wir auch diesen Nachweis.
An den Kosten von Implantaten beteiligen sich die gesetzlichen Krankenversicherungen in den wenigsten Fällen. Sie erhalten also keine Vorleistung auf die Implantatversorgung. Ihre gesetzliche Krankenversicherung wird sich aber in der Regel an der prothetischen Versorgung (z.B. Krone auf dem Implantat) mit einem Festzuschuss beteiligen.
Hier können Sie alle erforderlichen Dokumente einreichen
Hinweis: Nur wenn uns alle Unterlagen vollständig vorliegen, können wir Sie konkret über unsere Leistungen informieren.
* Oder aus dem Ausland +49 221 57894005
(Kosten gemäß Tarif des jeweiligen ausländischen Netzbetreibers bzw. Mobilfunkanbieters)
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